Steuerberater
Gunnar Matzker

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Mediation

Als Mediation bezeichnet man die Vermittlung in Konfliktfällen. Im Gegensatz zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, werden keine Rechtsanwälte eingeschaltet, welche nur die jeweilige Meinung vertreten und damit die Konfrontation verstärken. Vielmehr wird eine LÖSUNG des Konflikts vorangetrieben indem persönliche Emotionen durch Einschaltung des Mediators ausgeklammert werden.

In der Folge kommt es zur enormen Kosteneinsparungen ggü. gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wichtiger ist jedoch, daß es zur Vermeidung einer dauerhaften Konfrontation kommt, welche auch dauerhaft die Kommunikation hemmt. Die Verhärtung von Fronten und Bildung von Streitlagern wird vermieden. Oft können so langjährige Familienfehden vermieden werden. Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die in der Regel einen Gewinner und einen Verlierer hinterlässt, gewinnen bei einer durch Mediation gelösten Konfliktsituation beide Seiten.

Der Mediator tritt dabei als unabhängiger Vermittler auf, welcher keine Partei ergreift. Er versucht emotionsfrei und fair widerstreitende Bestrebungen so zu kanalisieren, daß persönliche Aspekte, welche nicht die Sache betreffen, ausgeklammert bleiben. Aufgrund der Unabhängigkeit des Mediators ist es für die Parteien damit möglich, unter gegenseitigen Zugeständnissen Konflikte zu überwinden ohne Streitigkeiten eskalieren zu lassen. Der Erfolg ist gespartes Geld, Vermeidung von Streß durch Streit und der Erhalt der Kommunikation. Festgefahrene Verhandlungen können so erheblich schneller abgeschlossen werden.

Typische Fälle für die sinnvolle Einschaltung eines Mediators sind z. B.:

  • Erbauseinandersetzungen
  • Bewertungen von Firmen oder Privatvermögen in Erbfällen